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Elektrische Energiespeichersysteme

1. Eigenverbrauchsanlagen in Kombination mit Energiespeichern

Die Integration von Energiespeichersystemen (ESS) in Eigenverbrauchsanlagen (Net-Billing-Modelle) ermöglicht eine signifikante Erhöhung des Eigenverbrauchsanteils sowie eine Reduzierung des Strombezugs aus dem Netz.

In der Praxis kann eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in Kombination mit einem Speichersystem überschüssige Energie während Zeiten hoher Erzeugung (z. B. Mittagsstunden) speichern und zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. Abendstunden), wenn die Erzeugung gering oder null ist, zur Deckung des Eigenbedarfs bereitstellen. Dadurch wird der Strombezug aus dem Netz reduziert und ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt.

Eine weitere Steigerung des Eigenverbrauchs kann durch intelligentes Lastmanagement erreicht werden, d. h. durch zeitliche Verschiebung energieintensiver Verbraucher in Zeiträume mit PV-Erzeugung.

Darüber hinaus können Speichersysteme Energiearbitrage-Strategien unterstützen, d. h. Laden in Zeiten niedriger Strompreise und Entladen in Zeiten höherer Preise, sofern dies durch den regulatorischen Rahmen zulässig ist.

Bei Zero-Feed-in-Anlagen kann das Speichersystem Energie aus dem Netz beziehen, jedoch nicht ins Netz einspeisen. In Anlagen mit Teilnahme am Strommarkt kann hingegen sowohl der Bezug als auch die Einspeisung von Energie gemäß den geltenden Marktregeln zulässig sein.

2. Integration von Speichern in bestehende und neue PV-Freiflächenanlagen

Die Integration von Speichersystemen in PV-Anlagen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die vom Genehmigungs- und Betriebsstatus des Projekts abhängen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Bestehende Anlagen, die nach dem 4. Juli 2019 in Betrieb genommen wurden
  • Neue Anlagen mit erteilten Netzanschlussbedingungen, die bis zum 1. Dezember 2025 noch nicht in Betrieb genommen wurden
  • Neue Anlagen, die Netzanschlussbedingungen erhalten und einen Vertrag über Stromabnahme (PPA), Marktprämie (FiP) oder Einspeisetarif (FiT) abschließen

Die Mindestnutzkapazität des Speichersystems beträgt mindestens eine (1) Stunde der installierten Leistung der jeweiligen PV-Anlage.

Die aus dem Speichersystem ins Netz eingespeiste Energie wird entsprechend der Teilnahme am Strommarkt gemäß dem jeweils geltenden regulatorischen Rahmen vergütet.

Kategorien von Anlagen mit Speicher

Kategorie 11A-Anlagen
EE-Anlagen mit integriertem Speicher ohne Möglichkeit der Netzladung.
Die maximale Einspeiseleistung wird zwischen 07:00 und 19:00 Uhr auf 60 % der installierten PV-Leistung begrenzt, während außerhalb dieses Zeitraums keine Begrenzung gilt.

Bestehende Marktprämienverträge bleiben weiterhin gültig und gelten für die eingespeiste Energie aus den PV-Einheiten.

Kategorie 11B-Anlagen
EE-Anlagen mit integriertem Speicher mit Möglichkeit der Netzladung.
Für neue PV-Anträge ist die Integration eines Speichersystems verpflichtend, mit einer Mindestkapazität von einer (1) Stunde der installierten Leistung gemäß dem geltenden Rechtsrahmen.

3. Eigenständige Energiespeicheranlagen (EES-Anlagen)

Eigenständige Energiespeicheranlagen (EES-Anlagen) sind unabhängige Systeme, die elektrische Energie aus dem Netz aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder abgeben, wenn die Nachfrage höher oder der Marktpreis günstiger ist.

Diese Anlagen arbeiten unabhängig von Erzeugungseinheiten, erhöhen die Flexibilität des Energiesystems und tragen zur Optimierung des Strommarktes bei.

Die Einnahmen stammen hauptsächlich aus Energiearbitrage, d. h. Laden bei niedrigen Preisen und Entladen bei höheren Preisen.

Voraussetzung für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen ist der Erwerb einer Speicherlizenz, die nach Antragstellung bei der zuständigen Regulierungsbehörde (RAAEY) gemäß den geltenden Verfahren erteilt wird.

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