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Eigenverbrauch in Wohngebäuden

1.NET-BILLING

Net-Billing ist der neue gesetzliche Rahmen für den Eigenverbrauch von Energie. Er ermöglicht es privaten Verbrauchern, die von ihren Photovoltaikanlagen erzeugte Energie in Echtzeit zu nutzen und überschüssige Energie zu verkaufen. Die maximale Leistungskapazität beträgt für einphasige Systeme 5 kW, während sie für dreiphasige Systeme 10,8 kW beträgt.

„Photovoltaik-Net-Billing-Systeme sind an das Netz angeschlossen, und wenn die vom System erzeugte Energie nicht ausreicht, um den Bedarf des Eigenverbrauchers zu decken, wird Energie aus dem Netz bezogen. Dem Eigenverbraucher wird der für diesen Zeitraum geltende Energiepreis berechnet. Für den Verkauf überschüssiger Energie können sich private Eigenverbraucher durch den Betreiber erneuerbarer Energiequellen und Herkunftsnachweise (DAPEEP) vertreten lassen und erhalten eine Vergütung auf der Grundlage der in das Netz eingespeisten Energie, berechnet anhand des Großhandelsmarkt-Clearingpreises zum Zeitpunkt der Einspeisung.Konkret berechnet DAPEEP anhand der Messdaten des Betreibers den Geldwert der eingespeisten Energie pro Abweichungs-Clearing-Zeitraum auf der Grundlage der Einnahmen aus der Marktbeteiligung. Monatlich zahlt DAPEEP dem Lieferanten den Geldwert der gesamten eingespeisten Energie, aggregiert für den Monat, und der Lieferant stellt dem Eigenverbraucher die Abrechnungsrechnungen für den Stromverbrauch aus.“

Net-Billing-Systeme können von Immobilienbesitzern mit einer aktiven Dauerstromversorgung installiert werden. Photovoltaikanlagen können auf Gebäuden, auf dem Boden oder auf anderen Strukturen installiert werden, solange sie sich auf demselben oder einem angrenzenden Grundstück wie die Verbrauchsanlage befinden. Alternativ können sie an einem separaten Standort aufgestellt werden, sofern sie über eine dedizierte Verbindungsleitung elektrisch mit der Verbrauchsanlage verbunden sind.

Net-Billing-PV-Systeme können auch mit Speicherlösungen kombiniert werden, um den Eigenverbrauch zu maximieren und die Abhängigkeit von Energiekostenschwankungen zu verringern, während gleichzeitig der Verkauf von überschüssiger Energie möglich bleibt. Insbesondere wenn die Energieproduktion den Verbrauch übersteigt, wird überschüssige Energie in Batterien gespeichert. Wenn die Energieproduktion hinter dem erforderlichen Bedarf zurückbleibt oder null ist, wird die gespeicherte Energie verwendet, um den Energiebedarf des Hauses zu decken.

Vorteile von Net-Billing:

  • Schnelle Kapitalrendite
  • Geringere Energiekosten
  • Erneuerbare Energieproduktion mit reduzierten Kohlendioxidemissionen
  • Schutz vor Strompreisschwankungen
  • Steuerfreie Vergütung

Unterschiede zwischen Net-Metering und Net-Billing:

  • Beim Net-Metering wird die überschüssige Energie, die ins Netz eingespeist wird, mit der Energie verrechnet, die der Eigenverbraucher aus dem Netz bezieht. Beim Net-Billing wird der Eigenverbraucher für die ins Netz eingespeiste Energie zum Großhandelspreis zum Zeitpunkt der Einspeisung entschädigt.
  • Net-Metering ist nur für bestimmte Gruppen verfügbar, darunter registrierte Landwirte, landwirtschaftliche Betriebe mit Vorteilen für die Nutzung landwirtschaftlicher Betriebe, lokale Behörden ersten und zweiten Grades (die Organe der Regierung sind) und schutzbedürftige Haushalte. Net Billing hingegen ist für jede juristische oder natürliche Person verfügbar.
  • Die Abrechnungsmethoden unterscheiden sich zwischen den beiden Systemen: Net-Metering gleicht den Energieverbrauch aus, während Net Billing auf der Grundlage der ins Netz eingespeisten Energie entschädigt.
  • Der Anschlussvertrag mit dem Netzbetreiber für Net-Billing Photovoltaiksysteme ist 20 Jahre gültig, während die Vertragslaufzeit für Net-Metering-Systeme 25 Jahre beträgt.
  • Net-Billing ermöglicht den Eigenverbrauch in Mehrfamilienhäusern (kollektiver Eigenverbrauch), der beim Net-Metering nicht zulässig ist.
  • Net-Billing ermöglicht die Installation von Photovoltaikanlagen in Zweitwohnsitzen und ermöglicht die Energiesynchronisierung von mehreren Verbrauchsstandorten (z. B. einem Hauptwohnsitz oder Büro), die sich nicht auf demselben oder einem benachbarten Grundstück befinden und nicht durch eine dedizierte Verbindungsleitung verbunden sind (virtuelles Net-Billing). Alle Einrichtungen müssen jedoch unter derselben Steueridentifikationsnummer (TIN) registriert sein.

Die für die Installation eines Net-Billing-Systems erforderliche Ausrüstung ist dieselbe wie für Net-Metering.

 

2.VIRTUELLES NET-BILLING

Virtuelles Net-Billing ermöglicht es Verbrauchern, ihre Photovoltaikanlagen in einem anderen Gebiet als ihre Verbrauchsanlagen zu platzieren, solange alle Anlagen unter derselben natürlichen Person registriert sind (d. h. dieselbe Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Photovoltaikkraftwerke können überall im Land installiert werden, unabhängig vom Standort der auszugleichenden Verbrauchsanlagen, solange sich sowohl das Kraftwerk als auch die Verbrauchsanlagen im selben Stromsystem befinden – entweder im Verbundnetz oder, bei nicht verbundenen Inseln, im jeweiligen regionalen Netz. Die auszugleichenden Verbrauchsanlagen dürfen nicht elektrisch an das interne Stromsystem des Kraftwerks angeschlossen sein, selbst wenn sie sich am selben oder einem benachbarten Standort befinden. Die von der Photovoltaikanlage erzeugte Energie wird in das Netz eingespeist und in Echtzeit mit dem Energieverbrauch vor Ort des Benutzers verrechnet. Dies geschieht mithilfe intelligenter Zähler, die den Verbrauch der Anlage im 15 Minuten-Takt mit der Produktion der Photovoltaikanlage vergleichen.

Nach dem neuen gesetzlichen Rahmen können Eigenverbraucher nun in Mehrfamilienhäusern im Rahmen des kollektiven Eigenverbrauchs zusammenarbeiten. Dies ist möglich, wenn sich mindestens zwei Anbieter im selben Gebäude befinden und gemeinsam Photovoltaikanlagen installieren und die erzeugte Energie untereinander teilen möchten. Die Energieteilung unterliegt den geltenden Netzgebühren, Gebühren, Abgaben und Steuern. Darüber hinaus kann der Verbrauch öffentlicher Versorgungsunternehmen in das kollektive Eigenverbrauchsschema einbezogen werden. Das Photovoltaikkraftwerk kann entweder im gemeinsamen Besitz der Eigenverbraucher sein oder von einem Dritten verwaltet werden, sofern der Dritte unter der Kontrolle der Eigenverbraucher bleibt. Die Photovoltaikanlage wird über eine neue Verbrauchsversorgung an das Netz oder das System angeschlossen, und das virtuelle Net-Billing-Verfahren wird anteilig angewendet.

3.NULLEINSPEISUNG

Das schnelle Wachstum erneuerbarer Energien, insbesondere von Photovoltaikanlagen, hat zu einer Netzsättigung geführt, bei der zu bestimmten Zeiten die erzeugte Energie den Verbraucherbedarf übersteigt und das Netz den Überschuss nicht aufnehmen kann. Nulleinspeisungssysteme lösen dieses Problem, indem sie sicherstellen, dass die erzeugte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch verwendet wird und keine überschüssige Energie in das Netz eingespeist wird. Dadurch ist es möglich, eine Photovoltaikanlage an ein gesättigtes Netz anzuschließen, sofern die Sättigung auf eine Überschreitung der Nennkapazität der Netzkomponenten oder eine Überschreitung der Spannungsgrenzen an Netzknoten zurückzuführen ist.

Der Aufbau eines Nulleinspeisung-Eigenverbrauchssystems ähnelt dem eines Net-Billing- oder Net-Metering-Systems, wobei der Hauptunterschied in der Einbeziehung eines Energieanalysators liegt. Dieses Gerät stellt sicher, dass keine Energie in das Netz eingespeist wird, wodurch eine Netzüberlastung wirksam verhindert wird.

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