close

Eigenverbrauch in Industriegebäuden

1. NET-BILLING

Net Billing ist der neue Rechtsrahmen für den Eigenverbrauch von Energie, der eine Vergütung für die ins Netz eingespeiste Energie beinhaltet. Es ermöglicht Unternehmen, die von ihrer Photovoltaikanlage erzeugte Energie in Echtzeit zu verbrauchen und überschüssige Energie zu verkaufen. Im Rahmen eines Net Billing-Systems werden Photovoltaikanlagen an das Netz angeschlossen. Wenn die von der Anlage erzeugte Energie nicht ausreicht, um den Bedarf des Eigenverbrauchers zu decken, wird zusätzliche Energie aus dem Netz bezogen. In solchen Fällen wird dem Eigenverbraucher der während dieses Zeitraums aus dem Netz verbrauchte Strom zum geltenden Energietarif in Rechnung gestellt.

Die installierte Kapazität von Net-Billing-PV-Systemen kann bis zu 100 % der vereinbarten Kapazität betragen und die überschüssige Energie wird entweder (i) durch die Teilnahme an Wettbewerbsverfahren, (ii) durch den Abschluss bilateraler Stromabnahmeverträge (PPAs) oder (iii) durch die direkte Teilnahme an Strommärkten verkauft. Im Falle des Wettbewerbsverfahrens unterzeichnet der Eigenverbraucher einen Vertrag mit dem RES Aggregator (FoSE). Basierend auf den vom Betreiber erhaltenen Messdaten berechnet der RES Aggregator pro Abweichungsausgleichszeitraum den Geldwert der überschüssigen Energie aus der Station basierend auf den Einnahmen aus der Marktbeteiligung. Daher ist der RES-Aggregator für den Ausgleichspreis für den Eigenverbraucher verantwortlich, der von seiner Zuverlässigkeit und den Ergebnissen der griechischen Energiebörse abhängt. Die Liste der RESAggregatoren wird von RAEEY bekannt gegeben und unter folgendem Link veröffentlicht: Link

Juristische Personen mit einer aktiven, dauerhaften Stromversorgung und Eigentum an dem Standort, an dem die Photovoltaikanlage installiert ist, sind berechtigt, Net Billing-Photovoltaiksysteme zu implementieren. Darüber hinaus kann das System Eigentum eines Dritten sein oder von diesem verwaltet werden, sofern der Dritte unter der Kontrolle des Eigenverbrauchers steht (Virtuelles Net Billing). Photovoltaikkraftwerke können auf einem Gebäude, dem Boden oder einer anderen Struktur installiert werden, solange sie sich auf demselben Grundstück oder neben dem Standort der Verbrauchsanlage befinden. Alternativ kann das System auch an einem separaten Standort installiert werden, solange es über eine eigene Verbindungsleitung mit dem von ihm versorgten Stromnetz elektrisch verbunden ist.

Photovoltaik-Net-Billing-Systeme können mit einem Speichersystem kombiniert werden, wodurch der Eigenverbrauch maximiert und die Abhängigkeit von Energiekostenschwankungen verringert wird, während gleichzeitig die Möglichkeit zum Verkauf überschüssiger Energie erhalten bleibt. Insbesondere wenn die erzeugte Energie den Energieverbrauch übersteigt, wird der Überschuss in Batterien gespeichert. Wenn die erzeugte Energie kleiner oder gleich der vom Unternehmen benötigten Energie ist, wird der verbleibende Bedarf durch gespeicherte Energie gedeckt.

Vorteile von Net-Billing:

  • Sofortige Kapitalrendite
  • Reduzierung der Energiekosten
  • Saubere Energieproduktion und Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes
  • Schutz vor Strompreisschwankungen

Unterschiede zwischen Net-Metering und Net-Billing:

  • Überschüssige Energie wird beim Net-Metering mit der Energie verrechnet, die der Eigenverbraucher aus dem Netz aufnimmt, während sie beim Net Billing kompensiert wird.
  • Ausschließlich Landwirte, die im Register der Landwirte eingetragen sind und über Nutzungsrechte für landwirtschaftliche Betriebe verfügen, lokale Behörden erster und zweiter Ebene, die Teil des Staates sind, und schutzbedürftige Haushalte können am Net-Metering teilnehmen, während Net-Billing für jede juristische oder natürliche Person gilt.
  • Unterschiedliche Abrechnungsmethoden.
  • Der Vertrag mit dem Netzbetreiber (HEDNO) für Net-Billing Photovoltaiksysteme ist 20 Jahre gültig, während die Vertragsgültigkeit für Net-Metering-Systeme 25 Jahre beträgt. 
  • Beim Net-Billing gibt es neue Möglichkeiten, wie zum Beispiel, dass die Photovoltaikanlage des Eigenverbrauchers Eigentum des Eigenverbrauchers oder eines Dritten sein kann oder durch einen Dritten verwaltet wird, die Installation und der Betrieb, einschließlich Messung und Wartung, wenn der Dritte weiterhin den Anweisungen des Eigenverbrauchers unterliegt. Im Gegensatz dazu gibt es beim Net Metering diese Möglichkeit nicht.
  • Beim Net-Billing ist kollektiver Eigenverbrauch zulässig.

 

Die zur Installation eines Net-Billing-Systems erforderliche Ausrüstung ist dieselbe wie beim Net-Metering.

2. VIRTUELLES NET-BILLING

Virtuelles Net-Billing ermöglicht es dem Verbraucher, das Photovoltaikkraftwerk an einem anderen Ort als die Verbrauchsanlagen zu installieren. Photovoltaikkraftwerke können in jeder Region des Landes installiert werden, unabhängig vom Standort der zu verrechnenden Verbrauchsanlagen, vorausgesetzt, dass sich sowohl das Kraftwerk als auch die Verbrauchsanlagen im selben Stromsystem befinden, d. h. im Verbundsystem oder, bei nicht-vernetzten Inseln, im jeweiligen Stromsystem. Die zu verrechnenden Verbrauchsanlagen dürfen nicht elektrisch mit der internen elektrischen Installation des Kraftwerks verbunden sein, auch wenn sie sich auf demselben oder einem benachbarten Standort befinden.

Die von der Photovoltaikanlage erzeugte Energie wird in das Netz eingespeist und in Echtzeit mit dem Verbrauch des Benutzers vor Ort über intelligente Zähler verrechnet, die den Verbrauch vor Ort und die Produktion der Photovoltaikanlage im 15-Minuten-Takt vergleichen.

Die zu verrechnenden Verbrauchsanlagen können dabei von unterschiedlichen Anbietern vertreten sein und die installierte Leistung jeder Station kann bis zu 100 % der gesamten installierten Leistung aller zu verrechnenden Anlagen betragen.

3. NULLEINSPEISUNG

Die rasante Entwicklung erneuerbarer Energien, insbesondere von Photovoltaikanlagen, hat zu einer Netzsättigung geführt, da zu bestimmten Zeiten die erzeugte Energie den Energiebedarf der Verbraucher übersteigt und die Netze den Überschuss nicht bewältigen können. Nulleinspeisungssysteme lösen das Problem der Netzsättigung und ermöglichen eine Energieerzeugung, die ausschließlich für den Eigenbedarf verwendet wird, ohne dass Energie in das Netz eingespeist wird. Photovoltaikanlagen mit Nulleinspeisungsfunktion ermöglichen daher den Anschluss von Produktionsanlagen an gesättigte Netze, sofern die Sättigung auf eine Überschreitung der Nennleistung oder der Spannungsgrenzen des Netzes an Netzknoten zurückzuführen ist. Die Ausrüstung eines Nulleinspeisung-Eigenverbrauchssystems ist identisch mit der eines Net-Billing- oder Net-Metering-Systems, außer dass es einen Energieanalysator enthält, der die Einspeisung von Energie in das Netz verhindert.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter Tel. 210 275 6802, oder über oder über das untenstehende Kontaktformular
Bitte lesen und akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen.